§ 2 Vertragsgegenstand und Unentgeltlichkeit - (1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung und Einräumung von Nutzungsrechten an dem Programm "ElsterAuthenticator". (2) "Anwender" im Sinne dieses Vertrages sind natürliche und juristische Personen, die die Software für eigene Zwecke, oder für Unternehmen / Organisationen in deren Auftrag verwenden. § 1 Vertragsparteien - (1) Das LfSt handelt hier für den Freistaat Bayern in seiner Eigenschaft als bundesweiter Koordinator des Projektes ELSTER der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern.
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